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Runter vom Gas

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ALSFELD (ol). „Fuß vom Gas“ heißt es ab sofort in Leusel – zumindest für Brummifahrer und nur in der Nacht. Seit kurzem nämlich gelte zwischen 22 und 6 Uhr Tempo 30 für Lastwagen über 3,5 Tonnen. Angeordnet worden sei diese Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Bundesstraße 62 von der Verkehrsbehörde des Vogelsbergkreises, das erste 30er Schild enthüllte folgerichtig denn auch Landrat Manfred Görig.

Mit dabei waren, laut Pressemeldung, neben Uwe Kraft, dem Leiter der Verkehrsbehörde, auch Alsfelds Bürgermeister Stephan Paule und Frank Dietz von der Straßenmeisterei in Homberg. Und bei diesem kurzen offiziellen Termin an der Ortsdurchfahrt sei nicht zu übersehen beziehungsweise nicht zu überhören gewesen, dass mächtig etwas los sei auf der Bundesstraße. Sie gelte als wichtige Verbindung von Marburg und Stadtallendorf nach Alsfeld, zur A 5 und zur B 254 nach Fulda. Dies bringe natürlich auch die entsprechenden Verkehrsbelastungen und damit den Lärm mit sich.

Lärmbelästigung überwiegend überschritten

Nach der Verkehrsmengenkarte 2015 liege der durchschnittliche Tagesverkehr in Leusel bei über 7.000 Fahrzeugen. Ein großer Teil dieses Verkehrs finde natürlich auch zur Nachtzeit statt und werde damit als noch störender empfunden. Der Lkw-Anteil über 3,5 Tonnen betrage tagsüber annähernd zehn Prozent und nachts über 15 Prozent. Nachdem bereits Ende September 2016 für die Kirtorfer Ortsdurchfahrten im Zuge der B 62 – Lehrbach, Kirtorf und Ober-Gleen – eine nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung für Lastkraftwagen auf 30 Kilometer pro Stunde erfolgt sei, beantragte die Stadt Alsfeld auch für die Ortsdurchfahrt Leusel eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung bei der Verkehrsbehörde des Vogelsbergkreises. Auch hier galt es natürlich – wie in Kirtorf – die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Das vorgeschriebene Verfahren sei unverzüglich eingeleitet und Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement mit der Erstellung einer schalltechnischen Stellungnahme beauftragt worden.

Die von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement erstellte Lärmberechnung hatte ergeben, dass bei dem Verkehr zur Nachtzeit der geltende Schwellenwert in Leusel flächendeckend überwiegend überschritten werde. Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 Kilometer pro Stunde für Lkw zwischen 22 und 6 Uhr hingegen führe zu einer Lärmreduzierung. Daher sei das erforderliche Anhörungsverfahren eingeleitet und neben dem Baulastträger auch die Polizei um eine Stellungnahme gebeten worden. Beide hatten sich für diese Maßnahme ausgesprochen. Auch die notwendige Zustimmung durch das Regierungspräsidium sei danach beantragt worden.

Weitere Orte in der Prüfung

Im November seien dann in Abstimmung mit der Polizei und Hessen Mobil die Standorte  für die notwendigen Verkehrszeichen bestimmt worden. Hessen Mobil erstellte im Dezember den entsprechenden Verkehrszeichenplan. Das Regierungspräsidium in Gießen hatte der Maßnahme am 11. Januar zugestimmt. Die verkehrsrechtliche Anordnung der Vogelsberger Verkehrsbehörde erging unverzüglich am 12. Januar an Hessen Mobil. Nach dem Beschaffen und dem Aufstellen der Verkehrszeichen durch die zuständige Straßenmeisterei Homberg hatte nun kürzlich die Geschwindigkeitsbeschränkung für Lkw über 3,5 Tonnen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr aktiviert werden können.

„Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal ausdrücklich betonen, dass eine solche Maßnahme selbstverständlich auch für alle anderen Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen und gegebenenfalls auch entsprechend belasteten Landesstraßen geprüft wird“, hatte der Landrat bei dem Termin vor Ort unterstrichen. Für die B 62 zum Beispiel liefe aktuell auch das Verfahren für die Ortsdurchfahrt von Angenrod. Hier erwarte die Verkehrsbehörde die schalltechnische Stellungnahme in den nächsten Wochen. Die Ortsdurchfahrten von Eudorf, Eifa, Lingelbach und natürlich das hochbelastete „Drehkreuz“ Alsfeld werden folgen, kündigte Landrat Manfred Görig an. Dies gehe natürlich nur Zug um Zug.

Der Beitrag Runter vom Gas erschien zuerst auf Oberhessen-Live.


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